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OVG Rheinland-Pfalz, 07.11.1957 - 1 C 2/57 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1958, 1059
Wird zitiert von ...
- BGH, 07.03.1969 - V ZR 20/68 Denn die in der Form des § 873 Abs. 2 BGB erklärte dingliche Einigung der Vertragspartner bindet diese zwar nach Maßgabe dieser Vorschrift, begründet aber ohne die hinzutretende Eintragung ins Grundbuch keinen schuldrechtlichen Leistungsanspruch auf Übereignung des Grundstücks und kann im Rahmen der Vorschriften über die ungerechtfertigte Bereicherung (§§ 812 ff BGB) zurückgefordert werden (RGZ 151, 75,77;… Soergel/ Baur, aaO § 883 Nr. 21;… BGB RGRK, 11. Aufl. § 883 Anm. 21;… Staudinger/Seufert, BB 11. Aufl. § 883 Nr. 37; Wolff/ Raiser Sachenrecht 10. Bearb. § 48 Fußn. 4 S. 156;… Westermann, Sachenrecht 5. Aufl. § 84 111c S. 417; a. A. Kammergericht SeuffArch 66 Nr. 237;… Planck/Strecker, BGB 5. Aufl. § 883 Anm. 1a und c; für die Rechtslage nach der Auflassung auch OLG Celle NJW 1958, 1059; gegen diese Entscheidung zutreffend Diehl, NJW 1958, 1496).